Hier eine Übersicht der Gemeinde St. Gilgen am Wolfgangsee über die zeitlichen Beschränkungen für Motorboote auf dem Aber- oder Wolfgangsee für den Salzburger Teil des Sees

https://www.gemgilgen.at/Buergerservice/Motorboote-am-Wolfgangsee

Leider weist dieser Beitrag auch recht eindeutig darauf hin, dass die Verwendung eines elektromotorisierten Schwimmköpers mit mehr als 100 Watt auf Salzburger Seen verboten ist.

Gemäß den einschlägigen Bestimmungen in den Verordnungen des Landeshauptmannes von Salzburg über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf Salzburger Seen ist der Betrieb von Schwimmkörpern mit Maschinenantrieb durch mehr als 100 Watt leistende Elektromotoren verboten. Unter dieses Verbot fallen daher auch die gegenständlichen Surfbretter mit Elektromotor.

Aufgrund der Tatsache, dass auf den Seen im Bezirk Salzburg-Umgebung verstärkt mit dem Verleih sowie geführten Touren mit elektromotorisierten Surfbrettern (sog. Jetboards, Hydrofoils, Electric Surfboards, Fliteborads, etc) geworben wird, darf klargestellt werden, dass diese Objekte als „Schwimmkörper“ iSd §2 Z12 Schifffahrtsgesetz einzuordnen sind.

Wir wissen leider nicht wer diese besonders schlauen Personen aus dem In- und Ausland sind, die schon wieder etwas anbieten bzw. bewerben dass verboten ist, aber könnt ihr bitte mit dem Blödsinn aufhören der schon 2021 für Chaos sorgte und für die aktuelle Situation in Österreich verantwortlich ist! Ihr vernichtet damit unsere laufenden Bemühungen ein wenig die Rechtslage für motorisierte Schwimmkörper in Österreich zu verändern.


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