Leider passiert es immer wieder, dass E-FoilerInnen nicht über die korrekte Gesetzeslage in Österreich zum Thema E-Foil Wassersport informiert sind bzw. werden. Auch auf Messen im In- und Ausland sowie auf Webseiten unterschiedlicher Anbieter wird gerne von Händlern, Produzenten sowie ausländischen BenutzerInnen irrtümlich oder bewußt falsch angegeben, dass das Betreiben eines E-Foil auf den Gewässern in Österreich kein Problem darstellt. Das ist leider grundsätzlich falsch, denn die Verwendung eines E-Foil (=Schwimmkörper mit einem elektrischen Antrieb) ist aufgrund einer etwas seltsamen Rechtslage in unserem Land nahezu auf allen Gewässern verboten!

Dies kann entweder wegen einem grundsätzlichen Verbot der Elektrifizierung von Schwimmkörpern wie in Kärnten der Fall sein oder weil ein Schwimmkörper nicht mehr als 100 Watt betrieben werden darf wie in den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg. Oder wie in Tirol wo ein Schwimmkörper mit elektrischem Antrieb nicht mehr als 500 Watt aufweisen darf. Im Burgendland gibt es diese Leistungslimitierung nicht und Wien hat entweder eine Geschwindigkeitslimitierung oder verbietet einmal grundsätzlich alles, was nicht eindeutig erlaubt ist.

Die Donau als Schifffahrtstraße unterliegt nicht den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer jedoch ist in Österreich der Betrieb eine elektrisch angetriebenen Schwimmkörpers verboten da wir leider nur ein Schwimmkörper sind. In Deutschland ist ein E-Foil ein Boot und somit die Benutzung erlaubt.

Unser Partner FunShop Wien hat hier eine recht genaue Übersicht über die aktuelle Rechtslage bezüglich Schwimmkörper sowie erlaubte Leistung auf den österreichischen Gewässern zusammen gestellt:

Gesetzeslage von Schwimmkörpern auf den Gewässern in Östereich

Ein Verstoß gegen dieses Gesetz wird von der Wasserpolizie geahndet und von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige gebracht. Die Strafen können bis zu EUR 5.000,- betragen.


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